3. Die zwei Arten einer Outplacement-Beratung

Autor geralt, Quelle: pixbay.com

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Nicht selten kommt es vor, dass in einem Unternehmen nicht nur ein Mitarbeiter entlassen werden muss, sondern zur gleichen Zeit mehrere Beschäftigte. Dies kann beispielsweise während einer Wirtschaftskrise der Fall sein, so dass unter Umständen auch leitende Angestellte beziehungsweise Führungskräfte betroffen sind. Mit Hilfe einer Outplacement-Beratung können diese Mitarbeiter aufgefangen werden, wobei das Ziel darin besteht, für alle Betroffenen einen neuen Wirkungskreis in einem anderen Unternehmen zu finden.

Zwei Outplacement- Beratungsformen

Um eine Outplacement-Beratung so individuell und effizient wie möglich zu gestalten, haben sich zwei Beratungsformen entwickelt, und zwar zum einen das Einzeloutplacement und zum anderen das Gruppenoutplacement. Wie es die Namen bereits erahnen lassen, handelt es sich beim Einzeloutplacement, um eine Beratung mit nur einem Betroffenen, während beim Gruppenoutplacement alle Betroffenen als Gruppe betreut werden. Eine Gruppenberatung kann in der Regel jedoch nur dann erfolgen, wenn alle entlassenen Mitarbeiter im Vorfeld auch der gleichen Beschäftigung nachgegangen sind.

Die Entscheidung Einzeloutplacement oder Gruppenoutplacement, wird bereits vor dem eigentlichen Trennungsgespräch getroffen, denn es ist wichtig zu wissen, dass das Outplacement bereits dann beginnt, wenn das Unternehmen sich entschieden hat, einen oder mehrere Mitarbeiter zu entlassen und einen Outplacement-Berater zu beauftragen.

Das Einzeloutplacement

Auch wenn Outplacement in Deutschland noch nicht so verbreitet ist wie in einigen anderen Ländern, so haben die letzten Jahre dennoch gezeigt, dass es sich beim Einzeloutplacement um die am häufigsten auftretende Form dieser Karriereberatung handelt. Auch handelt es sich bei den Betroffenen fast ausschließlich um Mitarbeiter in Führungspositionen, wobei mehr und mehr auch die mittlere Führungsetage vom Outplacement profitiert. Statistisch gesehen ist der typische Betroffene rund 42 Jahre alt und war etwa neun Jahre im gleichen Unternehmen tätig.

Auch das Einzeloutplacement muss noch einmal unterschieden werden, denn es gibt sowohl eine unbefristete als auch eine befristete Einzelberatung, wobei eine Befristung erfahrungsgemäß verbreiteter ist, was in erster Linie auf die Beratungskosten zurückzuführen ist.

Konzentration auf den einzelnen Betroffenen

Beim Einzeloutplacement kann sich der Berater ausschließlich auf den einzelnen Betroffenen konzentrieren, so dass dieser die volle Aufmerksamkeit des Beraters genießt. Viele Mitarbeiter empfinden diese Beratungsform sehr positiv, da sie erst einmal das Ausscheiden aus dem bisherigen Unternehmen verarbeiten müssen und sich anschließend gemeinsam mit dem Berater auf die Jobsuche konzentrieren können. Zugleich müssen persönliche und individuelle Belange nicht in der Gruppe besprochen werden, was gerade dann sinnvoll ist, wenn der Beschäftigte aufgrund von Persönlichkeits- oder Leistungsdefiziten entlassen werden soll. Solche persönlichen Belange lassen sich in der Regel nur schwer vor den Kollegen ergründen.

Grundsätzlich finden Outplacement-Beratungen in den Räumlichkeiten des Outplacement-Unternehmens statt, wobei auch verschiedene Hilfsmittel zum Einsatz kommen, so beispielsweise eine Videokamera, um bevorstehende Vorstellungsgespräche vorzubereiten oder Verhaltensanalysen vorzunehmen. Der gesamte Beratungsinhalt wird auf den einzelnen Betroffenen zugeschnitten, so dass jedes Einzeloutplacement komplett individuell gestaltet werden kann.

Drei Wege zum Einzeloutplacement

Es gibt insgesamt drei Wege für das Zustandekommen eines Einzeloutplacements:

Unternehmen stellt Berater

1. Oftmals entscheidet sich bereits das Unternehmen für einen Outplacement-Berater, welcher dem betroffenen Mitarbeiter zur Seite gestellt werden soll bei einer bevorstehenden Trennung. In diesem Fall wird auch das Unternehmen den Beratungsauftrag erteilen. Bezüglich der Kosten ist es entweder möglich, dass ein Festbetrag gezahlt wird, wobei auch ein Prozentsatz des Bruttojahreseinkommens für einen festgelegten Leistungsumfang vereinbart werden kann. Die Beratungsinhalte, also der Leistungsumfang, sind abhängig von der vereinbarten Dauer oder ergeben sich aus diversen Einzelposten. Hierzu gehören beispielsweise die Potenzialanalyse, die Erstellung von Bewerbungsunterlagen, die Recherche und anschließende Jobsuche und das Bewerbungstraining. Es kann jedoch vorkommen, dass Kosten für zusätzliche Leistungen entstehen, zum Beispiel für die Schaltung von Stellenanzeigen. Die Kosten sind vertraglich im Outplacement-Beratungsvertrag festgeschrieben.

Budget vom Unternehmen

2. Nicht selten bekommt der zu entlassene Mitarbeiter auch ein festgelegtes Budget vom Unternehmen zur Verfügung gestellt, welches er für eine entsprechende Outplacement-Beratung nutzen kann. In diesem Fall kann sich der Beschäftigte persönlich einen Berater suchen, was den Vorteil besitzt, dass er sich für einen Karriere-Coach entscheiden wird, welchem er sein gesamtes Vertrauen schenken kann. Im Anschluss wird zuerst der Bedarf der folgenden Beratung ermittelt, woraus sich der Leistungsumfang ergibt. So besteht die Möglichkeit, dass die Beratung entweder nach dem Zeitaufwand oder nach dem Leistungsaufwand abgerechnet wird, wobei in der Regel ein Gesamtpaket für das gesamte Outplacement erstellt wird.

Selbstzahler

3. Aber auch wenn das Unternehmen sich nicht an den Kosten für das Outplacement beteiligt, muss der Arbeitnehmer nicht auf eine Beratung verzichten. Selbstverständlich kann er sich jederzeit einen Berater suchen, welchen er dann jedoch auch selbst zahlen muss, beispielsweise von einer erhaltenen Abfindung. Je nach Budget und persönlichen Anforderungen, kann der Beratungsumfang direkt vom Betroffenen festgelegt werden, wobei Einzelstunden oder Gesamtpakete gebucht werden können.

Das Gruppenoutplacement

Das Gruppenoutplacement findet seine Anwendung, wenn zeitgleich mehrere Mitarbeiter aus einem Unternehmen ausscheiden müssen. Auf diese Weise können alle Betroffenen von einem Karriere-Coach beraten und bei der Jobsuche unterstützt werden. In der Regel erfolgen diese Gruppenberatungen bei Beschäftigten der mittleren oder gar unteren Unternehmensebene. Ein entscheidender Unterschied zum Einzeloutplacement besteht außerdem darin, dass der Berater direkt vom Unternehmen beauftragt wird und die anschließende Beratung auch nicht in den Räumlichkeiten des Outplacement-Unternehmens stattfindet, sondern in dem Unternehmen, in welchem die betroffenen Mitarbeiter beschäftigt sind.

Mehrtägige Veranstaltung

In der Regel handelt es sich beim Gruppenoutplacement um eine mehrtägige Veranstaltung, bei welcher das Einzeloutplacement allerdings auch nicht ausgeschlossen sein muss, denn jeder Teilnehmer bekommt die Möglichkeit, seine individuellen Belange auch persönlich mit dem Berater und unter vier Augen zu besprechen. Das Ziel von Gruppenoutplacement besteht darin, dass alle Arbeitnehmer mit Hilfe von unterschiedlichen Seminaren oder Workshops auf ihre neue Situation vorbereitet werden, wobei spezielle Themen auch gemeinschaftlich erarbeitet werden. Ein weiteres Ziel ist es, dass alle Mitarbeiter eine neue Anstellung finden sollen, und zwar mit der Unterstützung des Karriere-Coaches.

Ziel: Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnisses

Beide Beratungsformen von Outplacement verfolgen das gleiche Ziel: Das Zustandekommen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses nach dem Ausscheiden aus dem bisherigen Unternehmen. Lediglich bezüglich der Betreuungsintensität und der Vorgehensweise bestehen Unterschiede. Um ein Gruppenoutplacement jedoch auch erfolgreich absolvieren zu können, muss gewährleistet sein, dass die Gruppe auch einen gewissen Zusammenhalt besitzt, so dass jeder Teilnehmer von der Beratung profitiert.

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